Honorar/Kosten

Das Honorar des Rechtsanwaltes ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Autonomen Honorar-Kriterien (AHK 2005) geregelt. Dadurch wird die Verrechnung der Leistungen exakt überprüfbar.

Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Aufwand (Anzahl und Dauer der Tätigkeit, z.B. Verrichtung von Verhandlungen und Verfassung von Schriftsätzen bzw. Stundenaufwand), andererseits nach dem sogenannten Streitwert. Dieser ergibt sich aus dem tatsächlichen Wert des Streit- oder Vertragsgegenstandes in Geld oder aus der Bedeutung der Sache.

Die österreichische Rechtsordnung kennt das Erfolgsprinzip im Kostenrecht. Bei gerichtlichen Vertretungen besteht im Falle des Erfolges in der Regel gegenüber dem Gegner voller bzw. gemäß der Quote des Obsiegens anteiliger Kostenersatz. Alternativ zu dieser gesetzlich normierten Abrechnung können Pauschalhonorare oder eine Abrechnung nach Stundensätzen vereinbart werden. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird nach Bestätigung der Kostendeckung direkt mit dieser verrechnet.